Nicolaus-August-Otto-Schule
Pestalozzistraße 2
56355 Nastätten

auf der Karte anschauen

06772 93050

anrufen

verwaltung@igs-nastaetten.de

schreiben

Service

Ordnungen und Regeln

Haus- und Pausenordnung (07.10.2021)

I. Allgemeines

In der Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten wirken Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und sowie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne einer funktionsfähigen Gemeinschaft zusammen.

Die Hausordnung soll dazu beitragen, ein rücksichtsvolles und geordnetes Miteinander zu ermögli­chen. Dazu gehören Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit und Fairness untereinander sowie die pflegliche Behandlung des Gebäudes, der schulischen Einrichtungen sowie des gesamten schulischen Geländes.

Alle Lehrerinnen und Lehrer und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NAO-Schule sind gegenüber allen Schülerinnen und Schülern der NAO-Schule weisungsberechtigt.

II. Vor Unterrichtsbeginn

1. Die Beaufsichtigung der Schülerschaft beginnt eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn.

2. Die Schülerinnen und Schüler halten sich

a) von den Osterferien bis zu den Herbstferien witterungsabhängig auf den Höfen 1 und 2 auf. Bei schlechter Witterung dürfen sich die Schülerinnen und Schüler im Gebäude aufhalten, siehe 2b.

b) von den Herbstferien bis zu den Osterferien und bei schlechter Witterung (Regenpausen) zusätzlich im Fo­yer, im Mehrzweckraum und den zugewiesenen Gängen im Erdgeschoss auf.

3. Nach dem ersten Ertönen des Gongs zur ersten Stunde gehen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.

4. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder kein Lehrer bei der Lerngruppe, so meldet dies eine Schülerin oder ein Schüler der Schulverwaltung.

5. Die Parkplätze an der Wilhelm-Nesen-Straße und am Sauerbornsweg sind Lehrerinnen und Lehrern vorbe­halten. Schülerinnen und Schüler können den Parkplatz am Bürgerhaus nutzen.

III. Verhalten

1. Im gesamten Gebäude darf nicht gerannt werden.

2. Softbälle oder leichte Gummibälle, Skateboards u.ä. dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Freiflächen benutzt werden.

3. Das gesamte Schulgelände und Schulgebäude ist sauber zu halten. Abfälle gehören in die entsprechenden Müllbehälter.

4. Der Gong zeigt das Ende der Unterrichtszeit an. Die Lehrerin oder der Lehrer schließt den Unterricht.

5. Die zur Benutzung ausgewiesenen Rasenflächen dürfen im Sommer bei trockenem Wetter als Sitz- und Ruhezone genutzt werden.

6. Das Befahren der Schulhöfe mit Fahrzeugen aller Art ist nicht zulässig.

7. Schneeballwerfen und Schlittern auf den Schulhöfen sind verboten.

8. Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind den Schülerinnen und Schülern verboten. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht generelles Rauchverbot.

9. Der, die Drogenbeauftragte der Schule und die Schulleitung können in begründeten Verdachtsfällen einen Drogentest in Form eines Substanz-Wischtests durchführen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler daran ist freiwillig. Die Eltern und Sorgeberechtigten werden über ernstzunehmende Verdachtsfälle und ggfs. das Ergebnis des Tests informiert.

10. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Messer, Feuerwerkskörper etc.) ist verboten.

11. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

12. Vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes stellen die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schultags die Stühle hoch. Sie sind für die Sauberkeit ihres eigenen Arbeitsplatzes und des Unterrichtsraumes verantwortlich.

13. Der Aufenthalt in den Gängen der Verwaltungsbereiche ist den Schülerinnen und Schülern nur in der 2. Schülerpause  gestattet, wenn sie ein dringendes Anliegen haben.

14. Unfälle im Schulbereich und auf dem Schulweg sind der Schulleitung im Sekretariat unverzüglich zu melden.

15. Personen, die nicht der Schulgemeinschaft angehören, ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeit untersagt. Gäste melden sich bei der Schulleitung im Sekretariat an.

IV. Elektronische Geräte

  1. Mit dem Betreten des Schulgeländes sind alle elektronische Geräte (z.B. Smartphones, Handys, Smartwat-ches, übrige Wearables, MP3-Player, Tablets) auszuschalten. Nur nach Anweisung der Lehrkraft dürfen Schüle­rinnen und Schüler elektronische Geräte zu unterrichtlichen Zwecken nutzen. Bei Leistungsüberprüfungen sind auf Aufforderung der Lehrkraft Handys, Smartwatches etc. auf dem Lehrerpult abzulegen.
  2. Schülerinnen und Schülern der MSS ist die Nutzung der in IV.1 genannten Geräte in den für sie zugewiesenen Aufenthaltsräumen in Freistunden und Pausen gestattet.
  3. Die Nutzung der Computerräume sowie der W-LAN Zugriff werden verbindlich durch weitere Ordnungen geregelt.

V. Verlust und Beschädigungen von Schulsachen und anderen schulischen Gegenständen

  1. Fundsachen werden unverzüglich beim Hausmeister abgegeben.
  2. Wer etwas verloren hat, erkundigt sich beim Hausmeister.
  3. Beschädigungen von schulischen Gegenständen sind unverzüglich der Klassenleiterin oder dem Klassenleiter bzw. der Schulverwaltung zu melden.

VI. Pausen

Als Pausenflächen werden festgelegt:

a) die Schulhöfe 1, 2 und 3

b) nach den Osterferien und vor den Herbstferien gehören dazu: die Rasenflächen zwischen Hof 3 und dem Sportgelände sowie zwischen Hof 2 und der Schwimmhalle.

Für die GTS gelten in der Mittagspause und den Nachmittagspausen gesonderte Regelungen.

  1. Die Pausen dienen der Erholung; das Anfertigen von Hausaufgaben widerspricht dieser Zielsetzung.
  2. In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unverzüglich die Unterrichtsräume und begeben sich auf die ausgewiesenen Pausenflächen (siehe oben und Aushang). Schülerinnen und Schülern der MSS ist der Aufenthalt in den für sie zugewiesenen Aufenthaltsräumen während der Pausen und in den Freistunden gestattet.
  3. Schülerinnen und Schüler dürfen sich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers außerhalb der Pausenflächen aufhalten. Vor Beginn entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler für Hof I bzw. Hof III, um einen Wechsel durch das Schulgebäude zu vermeiden.
  4. „Regenpausen“ werden durch ein zusätzliches Gongzeichen angezeigt (Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler siehe II, 2b)
  5. Nach dem Schwimmunterricht dürfen sich die Schülerinnen und Schüler mit Erlaubnis ihrer Sportlehre-rin/ihres Sportlehrers im Lehrerraum des Sportlehrers aufhalten. Die Aufsicht muss informiert sein. Die Auf­sicht obliegt der Sportfachkraft.
  6. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Funktionen (z.B. SV, Medienscouts, Streitschlichter...) halten sich nur am entsprechenden Ort auf.
  7. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Treppen und Eingangsbereiche stets frei bleiben.
  8. Die Aufsicht von Schulhof I und III (bei Regenpausen Aufsicht Gebäude I und II) schließt mit Beginn der gro­ßen Pause die Toiletten auf und am Ende der großen Pause wieder zu.

VII. Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird gemäß dem Maßnahmenkatalog der ÜSchO verfahren.

Handy-Ordnung der Nicolaus-August-Otto-Schule

Die Handy-Ordnung

§ 1 Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.

§ 2 Ausnahmen von § 1 gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll und in Notfällen. Ein Notfall liegt insbesondere vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler

      während der Schulzeit erkrankt und von den Eltern abgeholt werden muss.

§ 3 Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen § 1, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 4 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.

§ 5 Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.

§ 6 Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden.

§7 Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.

Plagiate

Umgang mit Plagiaten

Liebe Eltern,

Schülerarbeiten sowie Hausaufgaben und Referate sollen in Eigenleistung angefertigt werden. Texte aus dem Internet, auch wenn sie weltweit zur Verfügung stehen, wurden von Personen verfasst, die die Urheberrechte an ihren Texten besitzen. Entnimmt ein Schüler Informationen aus dem Internet oder sonstigen Quellen, so muss er die Quelle angeben. Das bedeutet bei Internetquellen, dass die genaue Seite sowie das Datum angegeben werden müssen (z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Edelkastanie (12.9.2008)).

Dabei muss der Informationstext aus dem Internet oder anderen Quellen immer in eigenen Worten wiedergegeben werden.

In der Dienstbesprechung vom 11. September 2008 hat das Kollegium beschlossen, solche Arbeiten, die wortwörtlich aus dem Internet übernommen und als eigene Leistung ausgegeben werden, mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Regelung und achten Sie mit darauf, dass bei Schülerarbeiten keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.

Mit freundlichem Gruß

gez. U. Landes (Schulleiter)

 

Regeln für Mittagspause und Lernzeit

Ordnung für die Mittagspause (20.09.2022)

Folgende Ordnung gilt für die Mittagspause (von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr) der Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten. Sie regelt den Ablauf des Mittagessens und der anschließenden Erholungsphase. Aufsichtsbereiche sind: die Mensa, der Hof 1 bis zu den Treppen und die Bibliothek, sofern diese offen und eine Aufsicht gegeben ist. Der Aufenthalt außerhalb der genannten Bereiche ist untersagt. Insbesondere der Flur und die Eingangstreppe sind keine Pausenflächen.

 

  1. Alle an der Mittagspause Beteiligten, die Schüler, die Lehrer, die pädagogischen Fachkräfte sowie das Küchenpersonal gehen höflich und respektvoll miteinander um.
    Es herrscht eine wertschätzende Atmosphäre.
  2. Die Schülerinnen und Schüler sind an die Anweisungen des pädagogischen Personals gebunden.
  3. Alle Fragen bezüglich des Mittagessens werden an Frau Spriestersbach gestellt.
  4. Mit der Einrichtung der Schule sowie mit dem Essen wird pfleglich umgegangen.
  5. Nach Beendigung der Lernzeit verlassen die Schülerinnen und Schüler zügig die Unterrichtsräume und begeben sich zur Mensa.
  6. Schülerinnen und Schüler, die ihren Chip vergessen haben, stellen sich hinten an und warten, bis die Aufsichtspersonen ihre Menüwahl regeln können.
  7. Für die Bestellung des Essens sind die Eltern verantwortlich. Bei der Eingabe in das Portal von „MensaMax“ kann die Schule behilflich sein.
  8. Im Falle einer Nichtteilnahme an der warmen Essensausgabe durch die Stiftung Scheuern sind die Eltern für die ausreichende und ausgewogene Verpflegung der Kinder in Form eines Lunchpakets, das von zuhause mitgebracht wird, verpflichtet.
  9. Ausnahmen dieser Ordnung müssen in jedem Fall mit den aufsichtführenden Fachkräften besprochen werden und gelten nur begrenzt

Lernzeitregeln und Ganztagsregeln (20.09.2022)

  1. Zu Beginn jeder Lernzeit sorgen die Schüler dafür, dass sämtliche Materialien, die für die Lernzeit benötigt werden, auf dem Platz bereitliegen. Sämtliche Materialien werden auch erst nach der Lernzeit wieder weggebracht.
  2. Nachdem die Materialien bereitliegen, sind alle Schüler auf ihrem Platz und begrüßen die Lehrkraft.
  3. In der Lernzeit wird eine ruhige Lernatmosphäre angestrebt, in der sich höchstens im Flüsterton und ohne die anderen Schüler zu stören, unterhalten wird. Die Ernsthaftigkeit des Arbeitens steht im Vordergrund, alle Schüler machen ihre Hausaufgaben und stören keine Mitschüler. Die Schüler nehmen Rücksicht aufeinander und helfen sich gegenseitig. 
  4. Trinken ist erlaubt, aber leise und unauffällig. Keine Kaugummis!
  5. Ein Klassenvertreter weiß, welche Schüler den LZ-Lehrern Auskunft über Lernzeitaufgaben geben können.
  6. In den Stunden „Fördern und Fordern“ sind die Hauptfächer (D,E,M) mit Fachlehrern besetzt. Die SuS sind festen Gruppen zugeordnet.
  7. !!! Das ständige Mitführen des Lerntagebuches ist eine Pflicht!!!

Verhalten an der Bushaltestelle

Ordnung für das Verhalten an der Bushaltestelle

Voraussetzung für ein sicheres Einsteigen in die Busse ist das eigenverantwortliche Verhalten eines jeden Schülers. Weder die als Schulbusbegleiter eingesetzten Schüler noch Lehrer sind in der Lage die Sicherheit zu gewährleisten, wenn sich nicht jeder Schüler an die Ordnung hält. Grundsätzlich sind alle Lehrer gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt. Da die Schulbusbegleiter im Auftrag der Schule handeln, ist auch ihren Anweisungen Folge zu leisten. Vorfälle werden dem aufsichtsführenden Lehrer gemeldet.

  • Nach Unterrichtsschluss stellen sich die Schüler in der Reihenfolge ihrer Ankunft an der entsprechenden Bushaltestelle auf
  • Der Aufenthalt im Bereich des Bushaltestreifens und in der markierten Geländeröffnung (zwischen den weißen Strichen) ist verboten
  • Schüler, deren Busse später anfahren, können sich bis zur Ankunft ihres Busses im Bereich von Hof 1 (mit Tischtennisplatte, Ruhebänken) aufhalten
  • Die Geländeröffnung darf erst betreten werden, nachdem der Bus gehalten hat
  • Da die Schüler von zwei Seiten einsteigen, sorgen zwei Busordner dafür, dass das Einsteigen nach dem »Reißverschluss-System« erfolgt
  • Die Schulbusbegleiter steigen als Letzte ein und haben festgelegte Sitzplätze
  • Die Sitzplatzbereiche in den Bussen sollen folgendermaßen belegt werden: die älteren Schüler sitzen hinten, die jüngeren vorne
  • Die Ausgangsbereiche müssen frei bleiben
  • An der Haltestelle gilt die Schulordnung, im Bus gilt die Transportordnung

 

Hinweise zu Winterwetter

Winterwetter

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

bei extremen Witterungsbedingungen kann es zu Problemen kommen.

An der Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten gilt folgende Regelung:

Der Unterricht fällt grundsätzlich nicht aus.

Sollten viele Schülerinnen und Schüler fehlen, werden Klassen beziehungsweise Lerngruppen zusammengelegt.

Bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern, deren Bus nicht fährt, liegt es im Ermessen der Eltern, ob sie ihr Kind zur Schule bringen können oder nicht.

Über den Einsatz von Bussen entscheiden ausschließlich die Busunternehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Busunternehmen.

Der Unterricht schließt nach Plan (beziehungsweise nach Vertretungsplan), also nach der 5. Stunde (11:55 Uhr) oder nach der 6. Stunde (12:45 Uhr) oder für die Ganztagsschüler/innen um 15:45 Uhr.

Sollte die Schülerbeförderung aufgrund der Straßenverhältnisse zu den o.a. Zeitpunkten nicht möglich sein, muss nach Lösungen an dem Tag gesucht werden.