Service
I. Allgemeines
In der Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten wirken Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und sowie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne einer funktionsfähigen Gemeinschaft zusammen.
Die Hausordnung soll dazu beitragen, ein rücksichtsvolles und geordnetes Miteinander zu ermöglichen. Dazu gehören Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit und Fairness untereinander sowie die pflegliche Behandlung des Gebäudes, der schulischen Einrichtungen sowie des gesamten schulischen Geländes.
Alle Lehrerinnen und Lehrer und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NAO-Schule sind gegenüber allen Schülerinnen und Schülern der NAO-Schule weisungsberechtigt.
II. Vor Unterrichtsbeginn
1. Die Beaufsichtigung der Schülerschaft beginnt eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn.
2. Die Schülerinnen und Schüler halten sich
a) von den Osterferien bis zu den Herbstferien witterungsabhängig auf den Höfen 1 und 2 auf. Bei schlechter Witterung dürfen sich die Schülerinnen und Schüler im Gebäude aufhalten, siehe 2b.
b) von den Herbstferien bis zu den Osterferien und bei schlechter Witterung (Regenpausen) zusätzlich im Foyer, im Mehrzweckraum und den zugewiesenen Gängen im Erdgeschoss auf.
3. Nach dem ersten Ertönen des Gongs zur ersten Stunde gehen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.
4. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder kein Lehrer bei der Lerngruppe, so meldet dies eine Schülerin oder ein Schüler der Schulverwaltung.
5. Die Parkplätze an der Wilhelm-Nesen-Straße und am Sauerbornsweg sind Lehrerinnen und Lehrern vorbehalten. Schülerinnen und Schüler können den Parkplatz am Bürgerhaus nutzen.
III. Verhalten
1. Im gesamten Gebäude darf nicht gerannt werden.
2. Softbälle oder leichte Gummibälle, Skateboards u.ä. dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Freiflächen benutzt werden.
3. Das gesamte Schulgelände und Schulgebäude ist sauber zu halten. Abfälle gehören in die entsprechenden Müllbehälter.
4. Der Gong zeigt das Ende der Unterrichtszeit an. Die Lehrerin oder der Lehrer schließt den Unterricht.
5. Die zur Benutzung ausgewiesenen Rasenflächen dürfen im Sommer bei trockenem Wetter als Sitz- und Ruhezone genutzt werden.
6. Das Befahren der Schulhöfe mit Fahrzeugen aller Art ist nicht zulässig.
7. Schneeballwerfen und Schlittern auf den Schulhöfen sind verboten.
8. Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind den Schülerinnen und Schülern verboten. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht generelles Rauchverbot.
9. Der, die Drogenbeauftragte der Schule und die Schulleitung können in begründeten Verdachtsfällen einen Drogentest in Form eines Substanz-Wischtests durchführen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler daran ist freiwillig. Die Eltern und Sorgeberechtigten werden über ernstzunehmende Verdachtsfälle und ggfs. das Ergebnis des Tests informiert.
10. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Messer, Feuerwerkskörper etc.) ist verboten.
11. Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
12. Vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes stellen die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schultags die Stühle hoch. Sie sind für die Sauberkeit ihres eigenen Arbeitsplatzes und des Unterrichtsraumes verantwortlich.
13. Der Aufenthalt in den Gängen der Verwaltungsbereiche ist den Schülerinnen und Schülern nur in der 2. Schülerpause gestattet, wenn sie ein dringendes Anliegen haben.
14. Unfälle im Schulbereich und auf dem Schulweg sind der Schulleitung im Sekretariat unverzüglich zu melden.
15. Personen, die nicht der Schulgemeinschaft angehören, ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeit untersagt. Gäste melden sich bei der Schulleitung im Sekretariat an.
IV. Elektronische Geräte
V. Verlust und Beschädigungen von Schulsachen und anderen schulischen Gegenständen
VI. Pausen
Als Pausenflächen werden festgelegt:
a) die Schulhöfe 1, 2 und 3
b) nach den Osterferien und vor den Herbstferien gehören dazu: die Rasenflächen zwischen Hof 3 und dem Sportgelände sowie zwischen Hof 2 und der Schwimmhalle.
Für die GTS gelten in der Mittagspause und den Nachmittagspausen gesonderte Regelungen.
VII. Ordnungsmaßnahmen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird gemäß dem Maßnahmenkatalog der ÜSchO verfahren.
Die Handy-Ordnung
§ 1 Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.
§ 2 Ausnahmen von § 1 gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll und in Notfällen. Ein Notfall liegt insbesondere vor, wenn eine Schülerin oder ein Schüler
während der Schulzeit erkrankt und von den Eltern abgeholt werden muss.
§ 3 Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen § 1, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 4 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.
§ 5 Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.
§ 6 Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden.
§7 Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert sie die Eltern, die Polizei und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt). Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.
Umgang mit Plagiaten
Liebe Eltern,
Schülerarbeiten sowie Hausaufgaben und Referate sollen in Eigenleistung angefertigt werden. Texte aus dem Internet, auch wenn sie weltweit zur Verfügung stehen, wurden von Personen verfasst, die die Urheberrechte an ihren Texten besitzen. Entnimmt ein Schüler Informationen aus dem Internet oder sonstigen Quellen, so muss er die Quelle angeben. Das bedeutet bei Internetquellen, dass die genaue Seite sowie das Datum angegeben werden müssen (z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Edelkastanie (12.9.2008)).
Dabei muss der Informationstext aus dem Internet oder anderen Quellen immer in eigenen Worten wiedergegeben werden.
In der Dienstbesprechung vom 11. September 2008 hat das Kollegium beschlossen, solche Arbeiten, die wortwörtlich aus dem Internet übernommen und als eigene Leistung ausgegeben werden, mit der Note „ungenügend“ zu bewerten.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Regelung und achten Sie mit darauf, dass bei Schülerarbeiten keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Mit freundlichem Gruß
gez. U. Landes (Schulleiter)
Ordnung für die Mittagspause (20.09.2022)
Folgende Ordnung gilt für die Mittagspause (von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr) der Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten. Sie regelt den Ablauf des Mittagessens und der anschließenden Erholungsphase. Aufsichtsbereiche sind: die Mensa, der Hof 1 bis zu den Treppen und die Bibliothek, sofern diese offen und eine Aufsicht gegeben ist. Der Aufenthalt außerhalb der genannten Bereiche ist untersagt. Insbesondere der Flur und die Eingangstreppe sind keine Pausenflächen.
Lernzeitregeln und Ganztagsregeln (20.09.2022)
!!! Das ständige Mitführen des Lerntagebuches ist eine Pflicht!!!
Ordnung für das Verhalten an der Bushaltestelle
Voraussetzung für ein sicheres Einsteigen in die Busse ist das eigenverantwortliche Verhalten eines jeden Schülers. Weder die als Schulbusbegleiter eingesetzten Schüler noch Lehrer sind in der Lage die Sicherheit zu gewährleisten, wenn sich nicht jeder Schüler an die Ordnung hält. Grundsätzlich sind alle Lehrer gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt. Da die Schulbusbegleiter im Auftrag der Schule handeln, ist auch ihren Anweisungen Folge zu leisten. Vorfälle werden dem aufsichtsführenden Lehrer gemeldet.
Winterwetter
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
bei extremen Witterungsbedingungen kann es zu Problemen kommen.
An der Nicolaus-August-Otto-Schule Nastätten gilt folgende Regelung:
Der Unterricht fällt grundsätzlich nicht aus.
Sollten viele Schülerinnen und Schüler fehlen, werden Klassen beziehungsweise Lerngruppen zusammengelegt.
Bei Fahrschülerinnen und Fahrschülern, deren Bus nicht fährt, liegt es im Ermessen der Eltern, ob sie ihr Kind zur Schule bringen können oder nicht.
Über den Einsatz von Bussen entscheiden ausschließlich die Busunternehmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Busunternehmen.
Der Unterricht schließt nach Plan (beziehungsweise nach Vertretungsplan), also nach der 5. Stunde (11:55 Uhr) oder nach der 6. Stunde (12:45 Uhr) oder für die Ganztagsschüler/innen um 15:45 Uhr.
Sollte die Schülerbeförderung aufgrund der Straßenverhältnisse zu den o.a. Zeitpunkten nicht möglich sein, muss nach Lösungen an dem Tag gesucht werden.