Nicolaus-August-Otto-Schule
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Service

Schulbuchausleihe

Lernmittelfreiheit

Seit dem Schuljahr 2010/11 besteht in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können.

Für eine Teilnahme ist in jedem Schuljahr eine neue Anmeldung erforderlich. Dies gilt auch, wenn von Ihnen aktuell ausgeliehene Schulbücher auch im nächsten Schuljahr im Unterricht weiterverwendet werden. Andernfalls müssen Sie jeweils zum Ende des Schuljahres alle ausgeliehenen Schulbücher zurückgeben.

Schulbuchausleihe gegen Gebühr

Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Teilnahme) ist freiwillig. Die Anmeldezeit liegt jeweils im Mai/Juni. Anträge dazu werden an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Unentgeltliche Schulbuchausleihe

Falls Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen unterschreitet, ist die Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe möglich. Für diese Teilnahme müssen Sie jeweils bis spätestens 15. März jeden Jahres einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen. Diese Anträge werden an alle Schülerinnen und Schüler im Januar verteilt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bildungsministeriums:

Kontakt